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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Komödienspiele Porcia
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Komödienspielen Porcia den Besuchern. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
Theaterkartenpreise
Die Eintrittskarten enthalten 10% Mehrwertsteuer. Im Kartenpreis sind grundsätzlich Programmhefte nicht enthalten.
Es finden die jeweiligen Kategoriepreise für Sitzplätze gemäß der jeweils geltenden Preisliste Anwendung.
Eine Übersicht der geltenden Kartenpreise finden Sie auf unserer Homepage oder erfragen diese im Kartenbüro Porcia unter +43 (0) 4762 42020.
Kartenreservierung und Kartenkauf
Reservierte Karten müssen innerhalb von zwei Wochen ab Bestelldatum (per Überweisung, per Kreditkarte oder direkt an der Theaterkassa) bezahlt werden, da diese sonst verfallen. Bei kurzfristigen Reservierungen müssen die Karten bis einen Tag vor der Vorstellung bezahlt werden. Am Vorstellungstag selbst werden keine Reservierungen mehr angenommen. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Kinderstück: bei Reservierungen am Vorstellungstag müssen die Karten 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, sonst verfallen diese.
Umtausch, Rückgabe oder Verlust
Karten können bis 3 Tage vor der Vorstellung unter Rückgabe der Originalkarte an der Theaterkassa einmalig getauscht werden, unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von Euro 3,– je Karte.
Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt, verlorengegangene oder nicht konsumierte Karten können nicht vergütet werden, eine Kartenrücknahme, Storno bzw. vertragliche Rücktrittsmöglichkeit wird ausdrücklich nicht eingeräumt. Bei ausverkauften Vorstellungen können die Karten, unter Verrechnung einer Gebühr von 20%, zurückgegeben werden, über den Restbetrag (= Kartenpreis abzüglich 20%) wird ein Wertgutschein ohne Ablauffrist ausgestellt.
Ein genereller Weiterverkauf von bereits gekauften Karten wird nicht angeboten.
Bei einem Kartenverlust kann dem Besucher einmalig eine Ersatzkarte, unter Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr von Euro 3,– je Karte, ausgestellt werden, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gekauft wurde (genaue Platz- und Reihenangabe). Bei einer Doppelbelegung hat der Besitzer der Ersatzkarte Vorrang vor dem Besitzer mit der Originalkarte.
Ermäßigungen
Ermäßigungen und Rabatte können ausschließlich an der Theaterkassa gewährt werden, eine nachträgliche Rabattierung für bereits bezahlte Karten ist ausgeschlossen.
Ermäßigte Karten können von einzelnen Interessenten nur dann erworben werden, wenn sie einem der jeweils begünstigten Personenkreise angehören. Zum begünstigten Personenkreis gehören Schüler, Studenten, Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen (ab 60%). Ermäßigungen können ausschließlich im Porcia Karten Büro unter Vorlage einer entsprechenden Legitimation persönlich in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Ermäßigungskarten, auf bestimmte Karten oder Kartenkategorien besteht nicht. Pro Interessent wird nur eine Karte abgegeben. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung begründenden Lichtbildausweis ungültig. Bei unsachgemäßer Inanspruchnahme einer Karte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder der Besucher der Vorstellung verwiesen werden. Der Kaufpreis der Karte wird in letzterem Falle auch nicht teilweise zurückerstattet.
Gruppenreservierungen
Bei Gruppenreservierungen müssen die Karten bis 7 Werktage vor dem Termin abgeholt werden.
Änderungen und Absage von Vorstellungen
Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns berechtigen den Erwerber nicht zur Rückgabe der erworbenen Karte. Es obliegt dem Besucher, sich am Vorstellungstag über allfällige Änderungen z.B. durch Tageszeitungen oder auch telefonisch im Porcia Kartenbüro zu informieren.
Bei Abbruch der Vorstellung (z.B. witterungsbedingt) wird nur dann die Gültige Karte durch einen Wertgutschein ersetzt, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als 15 Minuten der Aufführung gespielt ist.
Im Falle der Absage einer Veranstaltung oder im Falle einer Änderung des Theaterstückes kann die über das Porcia Kartenbüro oder den Online-Verkauf erworbene Karte innerhalb von sieben Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) ab dem Veranstaltungsdatum im Porcia Kartenbüro einmalig auf einen anderen Termin unter Rückgabe der Originalkarte umgetauscht werden.
Auf Wunsch wird ein Wertgutschein ohne Ablauffrist über den Kaufpreis der Karte ausgestellt.
Rollstuhlplätze
Im Tribünenbereich im Hof von Schloss Porcia, dem Hauptspielort des Ensemble Porcia, stehen zwei Rollstuhlplätze zur Verfügung.
Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind während der Vorstellung nicht gestattet.
Bei Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklärt sich der Besucher mit eventuell entstehenden Aufnahmen seiner Person einverstanden.
Persönliche Daten und Email Adressen
Persönliche Daten und Email Adressen, die im Zuge Ihrer Bestellung an uns übermittelt werden, werden zur Abwicklung Ihrer Bestellung zumindest für sechs Monate gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Wir behalten uns vor, unsere AGB jederzeit zu ändern.
Stand: November 2017
AUSZUG AUS DER HAUSORDNUNG
Ensemble Porcia | Schloss Porcia | Burgplatz 1 | 9800 Spittal an der Drau
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur eine geschlechtsspezifische oder neutrale Form einer Personenbezeichnung (Berufsbezeichnung) verwendet.
Die Hausordnung regelt die Verpflichtungen und das Verhalten von theatereigenen Bediensteten im Zusammenhang mit dem Theaterbetrieb und die Bedingungen für den Aufenthalt und das Verhalten von theaterfremden Personen.
Publikumseinlass bei Veranstaltungen
Der Publikumseinlass erfolgt nach sicherheitstechnischer Freigabe des Theatergebäudes durch den Aufsichtsdienst. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Räume ausreichend beleuchtet und die Notbeleuchtung eingeschaltet sein. Bis dahin ist dem Publikum nur der Zugang in das Foyer des Schlosses zu gewähren.
Veranstaltungsbesucher dürfen in den Zuschauerraum nur eingelassen werden, wenn sie eine gültige Eintrittskarte vorweisen. Die Überprüfung hat durch den Publikumsdienst (Billeteure) zu erfolgen.
Offensichtlich betrunkenen oder sonst unter dem Einfluss von Suchtmitteln stehenden Personen ist der Zutritt trotz gültiger Eintrittskarte zu verwehren.
Die jeweiligen Plätze dürfen nur nach Maßgabe der Berechtigung durch die Eintrittskarte bzw. entsprechend der Zuweisung durch die Billeteuere eingenommen werden.
Der Einlass von Kindern und Jugendlichen in den Publikumsbereich ist bei Veranstaltungen entsprechend den Bestimmungen des jeweilig geltenden Jugendschutzgesetzes zu gestatten.
Gehunfähige Personen und Rollstuhlfahrer können nur im Ausmaß der vorhandenen für diesen Bereich genehmigten Behindertenplätze eingelassen werden. Rollstuhlfahrer dürfen nur mit ihren Rollstühlen und nur auf den genehmigten Rollstuhlplätzen an der Veranstaltung teilnehmen. Die Aufstellung von Rollstühlen auf Verkehrswegen ist strikt untersagt.
Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung grundsätzlich nicht mehr eingelassen werden. Verhalten des Publikums
Der Theaterbesucher hat den Billeteuren die Eintrittskarte unaufgefordert vorzuweisen.
Besucher der Veranstaltungen des Theaters dürfen die Vorstellungen nicht stören oder andere Besucher belästigen.
Den von den Billeteuren getroffenen Anordnungen ist Folge zu leisten.
Fotografieren sowie Bild- und Tonaufnahmen vor, während oder nach der Vorstellung sind nur mit Genehmigung der Theaterleitung gestattet. Der Einsatz von Blitzlicht ist grundsätzlich untersagt.
Nahrungs- und Genussmittel, Gläser und Getränke etc. dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
Handys müssen vor Vorstellungsbeginn unbedingt ausgeschaltet werden.
Aufgaben und Verhalten des Publikumsdienstes (Billeteure)
Den Billeteuren obliegen die Kontrolle der Eintrittskarten, die Einweisung der Besucher auf ihre Plätze, der Verteilung der Programmhefte sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung im Zuschauerraum. Es ist den Billeteuren untersagt, Personen ohne gültige Eintrittskarten in den Zuschauerraum einzulassen. Die Billeteure haben dafür zu sorgen, dass Gegenstände, die bei Gefahr den Fluchtweg behindern könnten, abgegeben werden.
Die Billeteure dürfen während der Vorstellungsdauer den ihnen jeweils zugewiesenen Rayon nicht verlassen.
Es ist Pflicht der Billeteure, das Publikum höflich und zuvorkommend zu behandeln, gebrechliche Personen aller Art in jeder Weise zu unterstützen und bei auftretendem Unwohlsein eines Besuchers den anwesenden Sanitäter zu verständigen. In Zweifelsfällen ist der Oberbilleteur bzw. der Abendspielleiter heranzuziehen. Beschwerden des Publikums sind entgegenzunehmen und womöglich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers am nächsten Werktag an die Theaterleitung weiterzugeben. Auf Verlangen haben die Billeteure dem Besucher ihren Namen zu nennen.
Die Billeteure sind verpflichtet, sich während der Proben und Vorstellungen ruhig zu verhalten, sodass der Bühnenbetrieb nicht gestört wird.
Sie haben die von der Theaterleitung angeordnete Dienstkleidung zu tragen, allen störenden Vorkommnissen entgegenzuwirken und bei Streitigkeiten unter den Theaterbesuchern vermittelnd einzuwirken. Sie sind berechtigt, bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen durch die Besucher die Unterstützung der Abendspielleitung in Anspruch zu nehmen. Sie sind auch verpflichtet, nach Schluss der Veranstaltung für eine geordnete Räumung des Zuschauerhauses Sorge zu tragen; sie dürfen ihren Arbeitsplatz erst verlassen, wenn kein Theaterbesucher mehr im Theatergebäude anwesend ist.
Meldungen der Theaterbesucher über wahrgenommene Gebrechen und Schäden sind umgehend der Theaterleitung bzw. der Abendspielleitung zur Kenntnis zu bringen.
Bei Gefahr für das Publikum sind (in der Regel über Anordnung der Abendspielleitung) die Theaterbesucher rechtzeitig zum Verlassen des Theatergebäudes aufzufordern. In einem solchen Falle haben die Bediensteten alle Ausgänge zu öffnen und die Theaterbesucher zu einem möglichst ruhigen und schnellen Verlassen des Theatergebäudes, unter gleichmäßiger Benutzung der zur Verfügung stehenden Ausgänge, anzuhalten.
Im Falle einer grundlosen Beunruhigung haben die Billeteure die Theaterbesucher zu beruhigen und zum Verbleiben auf den Plätzen zu verhalten.
Nach Vorstellungsschluss ist der Publikumsbereich durch die Billeteure auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände abzusuchen. Fundgegenstände sind im Porcia Kartenbüro unter Angabe des Fundortes und des Zeitpunktes des Fundes abzugeben. Ein Fundbuch ist zu führen.
Das Aufstellen zusätzlicher Sitzgelegenheiten im Zuschauerraum ist untersagt.